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Nutzungsbedingungen für Optivay (Pilotphase)

Fassung 2026-10, Stand 06.10.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. Optivay wird angeboten von Johannes Nöcker, Optivay, Drögestraße 10, 33613 Bielefeld („Anbieter“).
  2. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Optivay durch Firmen, Selbstständige und Organisationen („Kunde“). Optivay richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, nicht an Verbraucher.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Vorrang vor diesen Bedingungen hat nur eine schriftlich oder in Textform getroffene Einzelvereinbarung (zum Beispiel eine Pilotvereinbarung).
  4. Bestandteil dieser Bedingungen ist der Auftragsverarbeitungsvertrag mit seinen Anlagen.

§ 2 Was Optivay leistet

  1. Optivay ist eine Software, die über den Browser genutzt wird (Software as a Service). Sie unterstützt den Kunden bei Dienstreisen: Reisen planen und anlegen, Verbindungen in Echtzeit überwachen, bei Verspätungen, Ausfällen und gefährdeten Anschlüssen informieren und Alternativen vorschlagen, Buchungsbestätigungen einlesen, an offene Buchungen erinnern, Personen benachrichtigen, Erstattungsansprüche nach Fahrgastrechten vorbereiten sowie Belegmappe, Verpflegungspauschale und einen Export für die Buchhaltung erstellen. Den genauen Umfang zeigt die jeweils aktuelle Fassung der Software.
  2. Empfehlung, keine Garantie: Optivay wertet Fahrplan- und Echtzeitdaten von Verkehrsunternehmen und anderen Quellen aus. Diese Daten können fehlen, verspätet oder falsch sein. Hinweise, Prognosen (zum Beispiel „Termin hält mit x %“) und Alternativen sind Empfehlungen. Ob und wie eine Reise angetreten oder geändert wird, entscheiden der Kunde und seine Reisenden selbst.
  3. Kein Buchen in der Pilotphase: Optivay verkauft keine Fahrkarten und bucht keine Reisen. Buchungen schließt der Kunde direkt mit den Verkehrsunternehmen oder Vermittlern ab; Optivay verlinkt dorthin. Für diese Verträge gelten allein die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
  4. Erstattungen: Optivay bereitet Ansprüche nach Fahrgastrechten vor (Fall erkennen, Betrag schätzen, Unterlagen zusammenstellen). Den Antrag stellt der Kunde bzw. die reisende Person selbst. Optivay zieht keine Forderungen ein und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Erstattungen stehen allein dem Kunden bzw. den Reisenden zu.
  5. Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Verpflegungspauschalen, Kürzungen, Pauschalsteuern und Auslandssätze berechnet Optivay nach den hinterlegten Regeln und den veröffentlichten Werten des Bundesministeriums der Finanzen. Die Berechnungen sind eine Arbeitshilfe. Der Kunde prüft sie vor der Abrechnung und bleibt für die steuerliche und arbeitsrechtliche Behandlung sowie für die Aufbewahrung seiner Unterlagen verantwortlich.

§ 3 Pilotphase

  1. Die Nutzung in der Pilotphase ist kostenlos. Ein späteres kostenpflichtiges Angebot setzt einen neuen Vertrag voraus; ohne ihn entstehen keine Kosten.
  2. Optivay wird in der Pilotphase laufend weiterentwickelt. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder wegfallen. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter vorher an.
  3. Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb rund um die Uhr, sagt in der Pilotphase aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungen legt er möglichst in verkehrsarme Zeiten.
  4. Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter für die Weiterentwicklung von Optivay verwenden, ohne dass dafür eine Vergütung anfällt. Vertrauliche Informationen des Kunden bleiben geschützt (§ 8).

§ 4 Zugänge und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde legt Zugänge für seine Beschäftigten an und vergibt Rollen. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass er die Daten seiner Beschäftigten und weiterer Personen (zum Beispiel Terminpartner) in Optivay verarbeiten darf, informiert die betroffenen Personen und beteiligt, soweit vorhanden, seine Arbeitnehmervertretung (insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  3. Der Kunde nutzt Optivay nur für eigene geschäftliche Zwecke. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, das automatisierte Massenabfragen der Software, Versuche, Schutzmaßnahmen zu umgehen, und die Weitergabe von Zugängen an Dritte.
  4. Der Kunde prüft die von Optivay erzeugten Ergebnisse (insbesondere eingelesene Buchungen, Beträge und Berechnungen) in dem Umfang, in dem er sich auf sie stützt.

§ 5 Daten des Kunden

  1. Die Daten, die der Kunde in Optivay einstellt oder die dort für ihn entstehen, gehören dem Kunden. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
  2. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktionen sichern (zum Beispiel Belegmappe, CSV-Export). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt der Kunde mit eigenen Kopien; Optivay ist kein Archiv im Sinne der Aufbewahrungspflichten.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, Optivay für seine Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an Marke, Gestaltung und Dokumentation bleiben beim Anbieter.

§ 7 Haftung

  1. Da Optivay in der Pilotphase unentgeltlich überlassen wird, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  3. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Folgen fehlerhafter, verspäteter oder fehlender Daten Dritter, für verpasste Verbindungen oder Termine, für Mehrkosten von Fahrkarten und Ersatzbeförderungen, für nicht gestellte oder abgelehnte Erstattungsanträge und für die steuerliche Behandlung von Reisekosten – außer in den Fällen der Absätze 1 und 2.
  4. Die Haftung nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber betroffenen Personen bleibt unberührt; im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter gilt Art. 82 Abs. 5 DSGVO.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für diese Zusammenarbeit – auch über das Vertragsende hinaus. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung dieser Bedingungen in Optivay durch eine berechtigte Person des Kunden (Firmen-Admin) oder mit der Unterzeichnung einer Pilotvereinbarung und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern die Pilotvereinbarung nichts anderes regelt.
  2. Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage exportieren. Danach löscht der Anbieter sie nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 10 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sich Optivay, die Rechtslage oder die Pilotphase ändern. Er teilt Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und bittet in Optivay um Bestätigung der neuen Fassung. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er bis zum Inkrafttreten kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.